Was sind die beiden Systeme, wovon sprechen wir?
Das internationale Bankwesen umfasst Kreditinstitute, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Investmentbanken, Finanzdienstleistungsinstitute und alle sonstigen bankbezogenen Unternehmen, die nach privatem Recht organisiert sind und deren Betriebszweck ganz oder überwiegend Finanzdienstleistungen umfasst. Das Attribut „islamisch“ bezieht sich auf die religionsbedingten Besonderheiten dieses Dienstleistungssektors.
Dementsprechend müssen Bankgeschäfte im Einklang mit den religiösen Regeln des Islam, den Rechtsquellen des Fiqh und der Sunna sowie der Scharia stehen. Die klassischen westlichen Bankgeschäfte wie insbesondere das Kreditgeschäft, das Einlagengeschäft, das Investmentgeschäft oder sonstige zinstragende Transaktionen können im Islamic Banking nicht in ihrer üblichen Form verwendet werden.
Der internationale Kreditverkehr, der internationale Zahlungsverkehr und der Interbankenhandel sind durch Kapitalverkehrsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit und Vertragsfreiheit gekennzeichnet. Diesen Grundsätzen widersprechen alle Finanzverträge, die den islamischen Regeln des allgemeinen Zinsverbots (arabisch: Riba), des Spekulationsverbots (Gharar) und des Glücksspielverbots (Maysir, Qimar) unterliegen.
Die Vertragsfreiheit ermöglicht es westlichen Banken jedoch, eine Geschäftsbeziehung mit islamisch handelnden Geschäftspartnern einzugehen. Das allgemeine Zinsverbot untersagt islamischen Kreditinstituten die Durchführung zinsbehafteter Bankgeschäfte, die jedoch die Grundlage für das normale Marktkredit- oder Einlagengeschäft nicht-islamischer Banken bilden.
Um dennoch solche zinsbehafteten Transaktionen mit islamischen Geschäftspartnern durchführen zu können, haben Marktteilnehmer auf der Grundlage von nicht-monetären Darlehensverträgen neue Finanzverträge entwickelt, die auf der Grundlage von Rechtsgutachten (Fatwas) Scharia-konform sind. Scharia-konform bedeutet, Finanzierungen, Versicherungen, Konsum und Investitionen strikt nach den islamischen Glaubensregeln zu gestalten.
Für islamische Finanzinstitute legen der Koran und die Sunna den religiösen und rechtlichen Rahmen fest und bilden zugleich die gesellschaftliche und ethische Grundlage für das gesamte islamische Finanzsystem. Zum Islamic Banking gehört das sogenannte Hawala-Finanzsystem nicht.
Islamische Kryptowährung in Deutschland
In Deutschland ist der islamische Finanzmarkt noch eine Nische – allerdings mit hohem Potenzial. Deutschland ist der größte und stärkste Markt in Europa und verzeichnet eine wachsende muslimische Bevölkerung. Daher scheint es kein Zufall zu sein, dass die erste rein islamische Bank nicht in den europäischen Zentren des islamischen Finanzwesens in Großbritannien, Frankreich oder Luxemburg gegründet wurde, sondern in Deutschland.
Und wieder wurde der erste islamische Altcoin mit Fokus auf islamisches Finanzwesen namens „Caizcoin“ auf dem Kryptowährungsmarkt eingeführt und in Deutschland gegründet. „Caizcoin“ ist ein Kofferwort aus „caiz“, was „nach islamischem Recht erlaubt“ bedeutet, und „coin“, dem Spitznamen für Kryptowährungen.
Die konzerneigene Blockchain heißt Caizchain. Caizchain wurde von Caizcoin entwickelt, um sowohl islamische Werte als auch die modernen Werte der heutigen Welt zu betonen. Caizchain ist die erste liberale, dezentralisierte und islamische Blockchain. Das bedeutet, dass sie als konform mit islamischen Finanzprinzipien anerkannt und von islamischen Fatwas-Gelehrten zertifiziert wurde.
Das Caizcoin-Team besteht aus muslimischen und nicht-muslimischen Wirtschaftsexperten mit langjähriger Erfahrung in ihren jeweiligen Fachgebieten. Die Caizcoin-Roadmap zeigt ebenfalls ein Engagement für die Bedürfnisse seiner Kunden. Geplant ist, bis Ende 2021 eine native Blockchain, Node-Verkäufe und weitere Funktionen einzuführen.
Regulierung von Kryptowährungen in Deutschland und der EU
Die EU und Deutschland nehmen bei der Regulierung von Kryptowährungen eine quasi-wegweisende Rolle ein. Infolge der fünften EU-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/843) sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, Anbieter von Kryptowährungen als Verpflichtete im Sinne des Geldwäscherechts zu behandeln. Die neuen gesetzlichen Regelungen stellen damit die gesamte Branche vor neue Herausforderungen.
In Deutschland hat der Gesetzgeber die EU-Richtlinie zum Anlass genommen, Unternehmen, die einen Verwahrungsservice für Kryptowährungen anbieten, einer umfassenden Regulierung zu unterwerfen. Gemäß § 32 KWG (Kreditwesengesetz) wird ein Verwahrungsservice definiert als: „Die Verwahrung, Verwaltung und Sicherung von Kryptowerten oder privaten kryptografischen Schlüsseln, die dazu dienen, Kryptowerte für andere zu halten, zu speichern oder zu übertragen (Kryptoverwahrgeschäft).“
Effektiv bedeutet dies, dass alle Kryptowährungsbörsen, die einen Verwahrungsservice für ihre Kunden anbieten, d. h. eine Wallet bereitstellen, verpflichtet sind, eine Lizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu beantragen. Der Verwahrungsservice wird damit als neue Finanzdienstleistung definiert.
Kryptowährungen im Sinne des deutschen Rechts sind digitale Darstellungen eines Werts, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle ausgegeben oder garantiert wurde und nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt, aber von natürlichen oder juristischen Personen auf der Grundlage einer Vereinbarung oder tatsächlicher Praxis als Tausch- oder Zahlungsmittel akzeptiert wird oder Anlagezwecken dient und elektronisch übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann.
Deutschland ist bereit für islamisches Finanzwesen
Auch hier müssen und werden die neu gegründeten islamischen Kryptowährungen sowohl den Regeln des islamischen Finanzwesens als auch den deutschen Finanzvorschriften entsprechen. Es handelt sich um die gleiche Wechselwirkung, die auch bei der Gründung der ersten europäischen reinen Islambank, der KT Bank aus Frankfurt am Main, zu beobachten war. Bei beiden Innovationen waren keine Änderungen des deutschen Rechts erforderlich, um von Gelehrten als konform mit den islamischen Finanzprinzipien anerkannt zu werden.
Daher bleibt der deutsche Markt ein riesiger Markt mit enormen Chancen. Die Beispiele der ersten islamischen Bank und der ersten islamischen Kryptowährung zeigen, dass islamische Grundsätze und deutsches Recht miteinander vereinbar sind.
Gerade jetzt nach der COVID-19-Pandemie werden sich großartige Chancen für islamisches Finanzwesen und Halal-Produkte sowie gute Investitionsmöglichkeiten in Deutschland ergeben.
