Sanierung & Restrukturierung für den Mittelstand
Wirtschaftliche Krisen treffen mittelständische Unternehmen und Unternehmer oft ohne Vorwarnung. Steigende Energiekosten, wegbrechende Aufträge, Lieferkettenprobleme oder ein Zinsanstieg können ein bis dato gesundes Unternehmen in kürzester Zeit in die Schieflage bringen. In dieser Situation zählt vor allem eines: Zeit und der richtige rechtliche Berater an Ihrer Seite.
Reef Rechtsanwälte berät mittelständische Unternehmen, GmbH-Geschäftsführer und Unternehmer frühzeitig, vertraulich und lösungsorientiert. Wir kennen alle Instrumente der modernen Unternehmenssanierung – von der außergerichtlichen Einigung über das StaRUG-Verfahren bis zum Insolvenzplanverfahren – und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die Strategie, die Ihr Unternehmen zukunftsfähig macht.
Außergerichtliche Sanierung: Krise lösen ohne Gericht
Die außergerichtliche Sanierung ist der schnellste und diskreteste Weg aus der Unternehmenskrise. Sie eignet sich insbesondere dann, wenn das Unternehmen noch über ausreichende operative Substanz verfügt und eine überschaubare Anzahl von Hauptgläubigern vorhanden ist.
Im Mittelpunkt stehen direkte Verhandlungen mit Banken, Lieferanten und sonstigen Gläubigern über Stundungen, Schuldenschnitte (Haircut), Rangrücktritte oder Umschuldungen. Ein zentrales Instrument dabei ist das Moratorium – auch Stillhalteabkommen oder Standstill Agreement genannt.
Vorteile der außergerichtlichen Sanierung:
- Vollständige Vertraulichkeit – kein öffentliches Verfahren, kein Reputationsschaden
- Unternehmer behält die volle Kontrolle über das Unternehmen
- Kein Insolvenzvermerkt im Handelsregister
- Schnelle Umsetzung ohne Verfahrensfristen
- Flexible, individuell gestaltbare Lösungen mit Gläubigern
Wichtig: Die außergerichtliche Sanierung setzt die Mitwirkungsbereitschaft aller wesentlichen Gläubiger voraus. Blockiert auch nur ein wesentlicher Gläubiger die Einigung, kann das gesamte Vorhaben scheitern. In diesen Fällen bietet das StaRUG-Verfahren einen entscheidenden Ausweg.
StaRUG - Sanierung vor der Insolvenz mit gesetzlicchem Schutz
Wann kommt das StaRUG in Betracht?
Das StaRUG greift bei drohender Zahlungsunfähigkeit – d.h. wenn das Unternehmen innerhalb der nächsten 24 Monate voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Entscheidend: Das Unternehmen muss noch nicht zahlungsunfähig oder überschuldet sein.
Das Herzstück: Der Restrukturierungsplan
Kernelement des StaRUG ist der Restrukturierungsplan, mit dem Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern strukturiert, gestundet, reduziert oder in Eigenkapital umgewandelt werden können. Ein entscheidender Vorteil: Ablehnende Minderheitsgläubiger können überstimmt werden (sog. Cross-Class Cram-Down).
Das Moratorium nach StaRUG
Parallel zum Restrukturierungsplan kann das Restrukturierungsgericht auf Antrag eine Stabilisierungsanordnung (Moratorium) erlassen. Diese schützt das Unternehmen für zunächst drei Monate – verlängerbar auf bis zu acht Monate – vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Vorteile des StaRUG-Verfahrens im Überblick:
- Kein Insolvenzverfahren – das Unternehmen bleibt außerhalb der Insolvenz
- Geschäftsleitung behält die Kontrolle – kein Insolvenzverwalter
- Vertraulichkeit – das Verfahren ist nicht öffentlich
- Mehrheitsbeschluss reicht – Blockade durch einzelne Gläubiger wird überwunden
- Moratorium schützt vor Vollstreckungen während der Planentwicklung
- Insolvenzantragspflicht ausgesetzt während des laufenden Verfahrens
Insolvenzplanverfahren - Geordneter Neustart mit Perspective
Was regelt der Insolvenzplan?
- Forderungsreduzierung (Haircut): Verbindlichkeiten werden auf ein tragfähiges Niveau abgebaut
- Zahlungsaufschübe und Ratenzahlungen: Liquiditätsentlastung durch gestreckte Zahlung
- Debt-to-Equity-Swap: Forderungen werden in Eigenkapital umgewandelt
- Betriebsfortführung: Unternehmen, Marke und Arbeitsplätze bleiben erhalten
- Strukturelle Erneuerung: Anpassung des Geschäftsmodells unter insolvenzrechtlichem Schutz
Insolvenz in Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren
Im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens kann das Unternehmen auch die Eigenverwaltung oder das Schutzschirmverfahren beantragen. In beiden Fällen bleibt die Geschäftsführung handlungsfähig und führt das Unternehmen weiterhin – begleitet von einem gerichtlich bestellten Sachwalter.
Sanierungsstrategie: Welches Instrument passt zu Ihrem Unternehmen?
| Kriterium | Außergerichtliche Sanierung | StaRUG-Verfahren | Insolvenzplanverfahren |
|---|---|---|---|
| Zeitpunkt | Vor drohender Zahlungsunfähigkeit | Drohende Zahlungsunfähigkeit (24 Monate) | Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung |
| Öffentlichkeit | Keine | Gering (Restrukturierungsgericht) | Ja (Insolvenzbekanntmachung) |
| Gläubigerzustimmung | 100 % erforderlich | Mehrheitsbeschluss ausreichend | Mehrheitsbeschluss ausreichend |
| Kontrolle der Geschäftsführung | Vollständig | Vollständig | Bei Eigenverwaltung ja |
| Moratorium / Vollstreckungsschutz | Nur vertraglich (Stillhalteabkommen) | Gerichtliches Moratorium möglich | Automatisch mit Verfahrenseröffnung |
Frühzeitig angenanden - persönliche Haftung des Geschäftsführers vermeiden
Frühzeitig handeln – persönliche Haftung des Geschäftsführers vermeiden
Geschäftsführer einer GmbH oder GmbH & Co. KG sind verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unverzüglich Insolvenzantrag zu stellen (§ 15a InsO). Wer zu spät handelt, haftet persönlich für Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife noch geleistet werden.
Die gute Nachricht: Wer frühzeitig handelt – also bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit –, hat mit StaRUG und außergerichtlicher Sanierung rechtlich abgesicherte Handlungsoptionen, die persönliche Haftungsrisiken minimieren.
Reef Rechtsanwälte empfiehlt: Sprechen Sie uns an, sobald Sie erste Warnsignale wahrnehmen – nicht erst, wenn die Krise akut ist. Je früher wir eingeschaltet werden, desto mehr Instrumente stehen zur Verfügung und desto größer sind die Erfolgschancen.
Unsere Beratungsleistungen im Bereich Sanierung & Restrukturierung
- Krisenanalyse und Erstberatung: Bewertung der wirtschaftlichen Lage und Identifikation aller rechtlichen Handlungsoptionen
- Sanierungskonzept: Entwicklung eines maßgeschneiderten Restrukturierungskonzepts
- Gläubigerverhandlungen: Verhandlungsführung mit Banken, Lieferanten, Finanzamt und sonstigen Gläubigern
- Moratorium / Stillhalteabkommen: Aushandlung und Abschluss von Standstill Agreements
- StaRUG-Verfahren: Vorbereitung und Umsetzung des Restrukturierungsplans
- Insolvenzplanverfahren: Begleitung von Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren und Insolvenzplan
- Haftungsberatung für Geschäftsführer: Prüfung und Minimierung persönlicher Haftungsrisiken


